Zertifizierung ein Zeichen von Qualität

Unsere Zertifizierungen

Wir erfüllen die Anforderungen von branchenspezifischen Spezifikationen und technischen Regeln.

Wir sind berechtigt, Arbeiten an Anlagen durchzuführen, die gemäß § 19 I WHG Wasserhaushaltsgesetz wassergefährdende Stoffe beinhalten.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Anlagenverordnung (VAwS)
  • Wassergefährdende Stoffe
  • Baurechtliche Anforderungen
  • Arbeitsschutz
  • Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen
  • Ausrüstung der Anlagen
  • Leckanzeigegeräte
  • Überfüllsicherungen
  • Explosionsschutz
  • Tankreinigung
  • Arbeiten an Dichtflächen aus Beton
  • Arbeiten an Dichtflächen aus Asphalt
  • Beschichtungsarbeiten
  • Verlegen von Dichtungsbahnen
  • Abfüll- und Umschlagsanlagen
  • Ausführungen von Dichtflächen(TRwS 786)
  • Betonflächen
  • Asphaltflächen
  • Beschichtungen/Dichtungsbahnen
  • Sachkunde gemäß Nr.5.2 und Anhang 6a der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 (bisher: BGR 128)
  • Dieser Lehrgang wurde nach berufsgesossenschaftlich anerkannten Grundsätzen durchgeführt.
  • Die nach der BG-Regel „Kontaminierte Bereiche – BGR 128, Anhang 6A bzw. 6B“ erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524; siehe Bekanntmachung des BMAS vom 17.05.2010 – IIIb 3 – 35125 – 5.
  •  

 

Unsere Mitarbeiter haben sich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G-8 unterzogen (G-8 Arbeiten mit Benzol)

Unsere Mitarbeiter haben sich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G-9 unterzogen (G-9 Arbeiten mit Quecksilber/-verbindungen)

Unsere Mitarbeiter haben sich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G-20 unterzogen (G-20 Arbeiten mit Lärm)

Unsere Mitarbeiter haben sich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G-25 unterzogen (G-25 Arbeiten mit Fahr- und Steuertätigkeiten)

Unsere Mitarbeiter haben sich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G-26 unterzogen (G-26 Arbeiten mit Atemschutz)

Unsere Mitarbeiter haben sich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G-41 unterzogen (G-41 Arbeiten mit Absturzgefahr)

 

  • Theoretische Hintergründe BGR 199
  • Retten aus Höhen und Tiefen
  • Praktische Rettungsübungen mit Rettungsgerät aktiv/passivZertifikat – Retten aus Höhen und Tiefen (RHT)
  • Besondere Gefährdungen bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen DGUV Regeln 113 – 004
  • Technische Regeln Gefahrstoffe ( TRGS) Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen und organisatorische Maßnahmen
  • Rettungs- und Notfallmaßnahmen
  • Lüftungstechnische Maßnahmen
  • PSA für Atemschutz auswählen und einsetzen
  • Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G-Ziffern)

  • G8: Benzol
  • G9: Quecksilber/-verbindungen
  • G20:Lärm
  • G25:Fahr- und Steuertätigkeiten
  • G26:Atemschutz
  • G41:Arbeiten mit Absturzgefahr
Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
20
jahre Erfahrung

Vertrauen Sie uns

Newsletter

Immer up-to-date

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner